Sie wollen eine Dienstleistung in Anspruch nehmen und fragen sich, wer die Kosten dafür tragen wird? Wenn Sie einen Pflegegrad haben, fallen für Sie keine Kosten an! Sie können die Kosten über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abrechnen.
Jede Person, die einen Pflegegrad hat, hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI.
Dieser Betrag beläuft sich auf 125€ im Monat.
Der Entlastungsbetrag darf nur für Dienstleistungen genutzt werden, welche von zertifizierten Unternehmen angeboten wird. Bei uns können Sie den Betrag also nutzen.
Beratung
Wenn Sie eine Pflegegrad 2 oder höher haben, haben Sie Anspruch auf weitere Unterstützung von der Krankenkasse. Wenden Sie sich an uns und wir schauen gemeinsam, was Ihnen zur Verfügung steht.
Was unsere Kunden sagen:
Danke, dass Sie uns kontaktiert haben. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.